Richtlinien für Jugendliche
Richtlinien für Jugendliche
für Übernachtungen am Campingplatz Steller See
- Eine Übernachtung unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Es werden keine Ausnahmen gemacht.
- Jugendliche/Junge Erwachsene im Alter von 16 und 17 Jahren müssen eine unterschriebene Einverständniserklärung [70 KB] , sowie die Kopie des aktuell gültigen Personalausweises des Erziehungsberechtigten bei der Anreise vorlegen. Diese Unterlagen werden bis zur Abreise von der Rezeption verwahrt und danach vernichtet. Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen nicht alleine übernachten. Benötigt wird unbedingt eine Begleitperson, die über 18 Jahre alt ist. Dies muss nicht zwingend ein/e Erziehungsberechtigte/r sein. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person volljährig und verantwortungsbewusst ist. Die Begleitperson hat darauf zu achten und dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitreisenden sich an die Platzregelungen halten.
- Auf unserem Campingplatz gibt es eine Platzordnung [286 KB] , die befolgt werden müssen. Vor allem liegt uns, für ein harmonisches Miteinander, die Nachtruhe sehr am Herzen. Diese gilt von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr. Bei Verstoß gegen die Nachtruhe behalten wir uns vor, einen Platzverweis auszusprechen. Dafür werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt, zur Not auch nachts, die Ihre Kinder dann abholen kommen müssen.
- Zur Platzordnung gehört auch die Sauberkeit auf dem Gelände. Der Müll sollte nach Glas, Papier, grüner Punkt, Metall und Restmüll getrennt werden.
- Mietobjekte werden nicht an Jugendliche unter 18 Jahren vermietet.
- Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist grundsätzlich verboten.
- 16- und 17-jährigen ist es gestattet, Bier, Wein und andere „schwach„ alkoholische Getränke in geringen Mengen zu genießen. Trunkenheit mit begleitendem Kontrollverlust (Gleichgewichtsstörungen, Grölen, Schreien, sich erbrechen etc.) haben den sofortigen Platzverweis zur Folge. Andere Betäubungsmittel sind gänzlich verboten.
- Das Formular für die Einverständniserklärung finden Sie HIER > KLICKEN [70 KB]